Bedingungen für Unternehmen
Stand: 7. September 2026 · Version 1.0
Diese Regeln gelten, sobald dein Unternehmen auf empfehle.ch Empfehlungen erhält.
Kurz gesagt
- 1Du definierst Prämie, Fee und eine klar überprüfbare Erfolgsbedingung.
- 2Empfehlungen zeitnah und wahrheitsgemäss bearbeiten.
- 3Erst der bestätigte erste Zahlungseingang macht Prämie und Fee fällig.
- 4Keine Klick-, Lead- oder Impressionskosten.
- 5Verified Partner wird verdient und kann wieder entzogen werden.
Diese Zusammenfassung dient nur der Orientierung. Bei Widerspruch gilt der vollständige Text unten.
1Wann diese Bedingungen gelten
Diese Bedingungen gelten, sobald ein Unternehmen auf empfehle.ch angelegt oder ein Angebot eröffnet wird. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen. Wer für ein Unternehmen handelt, muss dazu vertretungsberechtigt oder intern befugt sein und bestätigt dies beim Anlegen des Unternehmens.
2Angebot, Prämie und Erfolgsbedingung
Das Unternehmen definiert im Angebot die Prämie, die empfehle.ch Fee, die Erfolgsbedingung sowie optional einen Mindestauftragswert und eine Gültigkeit.
Die Erfolgsbedingung muss klar, verständlich und überprüfbar formuliert sein. Unklare oder faktisch nie erfüllbare Bedingungen sind unzulässig und können zur Deaktivierung des Angebots führen.
3Snapshot bestehender Empfehlungen
Die Konditionen werden bei der Erstellung jeder Empfehlung als Snapshot festgehalten. Ein Angebot kann jederzeit geändert oder beendet werden; bereits bestehende Empfehlungen dürfen dadurch wirtschaftlich nicht verschlechtert werden.
4Bearbeitungspflichten
Eingehende Empfehlungen sind zeitnah und wahrheitsgemäss zu bearbeiten. Der Status ist aktuell zu halten – von der Kontaktaufnahme über „Im Gespräch“ bis zum bestätigten Auftrag oder zur Absage.
Unbeantwortete Empfehlungen blockieren Empfehlungsgeber und beeinträchtigen die Reputation des Unternehmens auf empfehle.ch.
5Bestandskunden und laufende Akquise
Eine Empfehlung darf begründet abgelehnt werden, wenn der Kontakt nachweislich bereits aktiver Kunde war oder sich bereits konkret in laufender Akquise oder Verhandlung befand und das Angebot nur Neukunden erfasst.
Unzulässig ist es, ein über empfehle.ch entstandenes Geschäft nachträglich zu verschweigen, den Kontakt ausserhalb der Plattform weiterzuführen, um die Vergütung zu umgehen, oder einen Erfolg wahrheitswidrig zu bestreiten.
6Erster Zahlungseingang
Als erster Zahlungseingang gilt die erste tatsächlich eingegangene Zahlung aus der vermittelten Geschäftsbeziehung.
Nicht als belastbarer Zahlungseingang gelten lediglich angekündigte oder fakturierte Beträge, Test- oder Scheinzahlungen sowie Zahlungen, die zurückgebucht oder vollständig zurückerstattet wurden. Der Zahlungseingang ist wahrheitsgemäss und ohne unnötige Verzögerung zu bestätigen.
7Prämie und empfehle.ch Fee
Prämie und empfehle.ch Fee werden erst mit dem bestätigten ersten Zahlungseingang fällig. Die empfehle.ch Fee kommt zusätzlich zur Prämie hinzu.
Es gibt keine Klickpreise, keine Impressionskosten und keine Leadgebühren, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes transparent vereinbart ist. Zahlungsfristen und Mahnwesen beginnen erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Prämie auszahlbar wird.
8Wenn Angaben nicht übereinstimmen
Der empfohlene Kontakt kann unabhängig bestätigen, ob eine Zusammenarbeit zustande gekommen ist. Weichen die Angaben ab, erfolgt keine automatische Auszahlung und kein automatischer Betrugsvorwurf. empfehle.ch kann den Vorgang pausieren, minimale geeignete Nachweise verlangen und nach Treu und Glauben entscheiden oder eine Korrektur verlangen. Der exakte Auftragswert muss dafür grundsätzlich nicht offengelegt werden.
9Verified Partner und Founding Company
Der Status Verified Partner wird durch reales Verhalten verdient und kann nicht gekauft werden. Er ist keine Garantie für Qualität, Leistung oder Zahlungsfähigkeit und kann bei Zahlungsverzug, ungelösten Konflikten oder schlechter Bearbeitung pausiert oder entzogen werden.
Founding Company ist eine Herkunftsangabe der Startphase und kein Leistungsnachweis. Weiteres unter Vertrauen bei empfehle.ch.
10Steuern und Rechnungsstellung
Steuer- und mehrwertsteuerrechtliche Folgen von Prämie und empfehle.ch Fee liegen in der Verantwortung des Unternehmens. empfehle.ch erbringt keine Steuerberatung.
11Keine Vertragspartei, keine Exklusivität
empfehle.ch ist nicht Partei des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem empfohlenen Kontakt und übernimmt keine Verantwortung für dessen Inhalt oder Erfüllung.
Zwischen Empfehlungsgeber und Unternehmen besteht keine Exklusivität; empfehle.ch beansprucht keine Beziehungen. Die vereinbarte Vergütung bleibt jedoch geschuldet, wenn das Geschäft aufgrund einer gültigen empfehle.ch-Empfehlung zustande kommt und die Bedingung des Angebots erfüllt ist.
Weitere Regelwerke: Nutzungsbedingungen · Für Empfehlungsgeber · Für Unternehmen
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